AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stornobedingungen:


Eine kostenlose Stornierung kann bis zu 7 Wochen vor einer Veranstaltung erfolgen.
Bei Stornierungen
•    bis zu 6 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 20 %
•    bis zu 4 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 40 %
•    bis zu 2 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 60 %
•    bis zu 1 Woche vor Veranstaltung berechnen wir 80 %

Rechnungsgrundlage/ Personenzahlung:

Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30 % muss die Krone bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Die Räume können der neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache möglich. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die uns von dem Kunden bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird.

Rücktritt:

Die Krone ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:
•    höhere Gewalt oder andere der Krone nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
•    Zimmer, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
•    Buchungen, die von der Krone als zweifelhaft angesehen werden
•    bei Nichteinhaltung vereinbarter Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Krone geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Krone. Sofern zwischen der Krone und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Krone auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Krone ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs der Krone oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Zahlungsbedingungen bei Pauschalreisen/Reisegesellschaften/Banketten/Tagungen:

Es ist eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Diese Anzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Anreisetermin / Veranstaltungstermin zu leisten. Wird die Forderung nicht erbracht, kann die Krone vom Vertrag zurücktreten.
Der ausstehende Restbetrag erfolgt nach Leistungserbringung der Krone durch eine von uns ausgestellte Rechnung. Dieser Betrag ist sofort und ohne Abzug nach Rechnungseingang auf unser angegebenes Konto überweisen. Bei Zahlungsverzug ist die Krone berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.

Sonstiges:

Die Optionsdaten sind verbindlich. Die Krone behält sich vor, nach Ablauf der Option die reservierten Räume weiter zu vergeben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für Ihre Veranstaltung ein Zeitfenster festgelegt haben. Musik ist in moderater Lautstärke bis maximal 1 Uhr möglich. Um 2 Uhr schließen wir unsere Räumlichkeiten.
Ab 24 Uhr berechnen wir einen Mitarbeiterzuschlag
•    Bei Feierlichkeiten bis 20 Personen     € 90,00 / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
•    Bei Feierlichkeiten bis 45 Personen     € 120,00 / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
•    Bei Feierlichkeiten bis 60 Personen     € 150,00 / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
•    Bei Feierlichkeiten bis 100 Personen   € 170,00 / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
 
Damit ist auch zusätzlicher Aufwand wie z.B. Umstell-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten abgedeckt.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.


Kellerveranstaltungen:

Für die Buchungen unserer Kellerräume veranschlagen wir eine Buchungspauschale von 70,00 € zusätzlich zu den Menüs + Getränken.

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