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Reservierung
 

AGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stornobedingungen für die Reservierung von Tischen im Restaurant für den 1. Weihnachtsfeiertag 25.12.2026 & den 2. Weihnachtsfeiertag 26.12.2026:
 

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Krone zustande. Die Krone bestätigt mündliche oder schriftlich die Reservierungen per E-Mail. Sollte der Kunde die Reservierung per Telefon getätigt haben, so gilt der mündlich abgeschlossene Vertrag ohne schriftliche Bestätigung. Bei der Reservierung muss der vollständige Vorname, Nachname, Anschrift sowie Telefonnummer hinterlegt werden.
 

2. Zahlung
 

Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich mittels Bargeld, EC-Karte, Visa Card oder MasterCard. Eine Rechnungsstellung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Krone möglich. Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung.

3. Änderung

Die letzte vom Kunden bis zum 11.12.2026 angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und ist Berechnungsgrundlage.


4. Rücktritt, Kündigung, Stornierung bei gebuchten Tischen
 

Die Bestellungen des Kunden werden durch die Reservierung verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:


a) Bei Stornierungen bis zum 11.12.2026 kann eine Reservierung kostenfrei storniert werden. Danach wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 70,00 Euro pro Person in Rechnung gestellt.


b) Bei späteren Stornierungen bzw. entfällt sogar eine Stornierung des Kunden und es bleibt bei einem Nichterscheinen wird eine pauschale Gebühr von 85,00 Euro pro Person erhoben.


5. Fristberechnung

Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 12:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich eingegangen sein.


Stornobedingungen bei Veranstaltungen:

Eine kostenlose Stornierung kann bis zu 7 Wochen vor einer Veranstaltung erfolgen.

Bei Stornierungen
•    bis zu 6 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 20 %
•    bis zu 4 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 40 %
•    bis zu 2 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 60 %
•    bis zu 1 Woche vor Veranstaltung berechnen wir 80 %

Rechnungsgrundlage/ Personenzahlung:

Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30 % muss die Krone bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Die Räume können der neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache möglich. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die uns von dem Kunden bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird.

Rücktritt:

Die Krone ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:
•    höhere Gewalt oder andere der Krone nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
•    Zimmer, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
•    Buchungen, die von der Krone als zweifelhaft angesehen werden
•    bei Nichteinhaltung vereinbarter Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Krone geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Krone. Sofern zwischen der Krone und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Krone auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Krone ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs der Krone oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Zahlungsbedingungen bei Pauschalreisen/Reisegesellschaften/Banketten/Tagungen:

Es ist eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Diese Anzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Anreisetermin / Veranstaltungstermin zu leisten. Wird die Forderung nicht erbracht, kann die Krone vom Vertrag zurücktreten.
Der ausstehende Restbetrag erfolgt nach Leistungserbringung der Krone durch eine von uns ausgestellte Rechnung. Dieser Betrag ist sofort und ohne Abzug nach Rechnungseingang auf unser angegebenes Konto überweisen. Bei Zahlungsverzug ist die Krone berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.

Sonstiges:

Die Optionsdaten sind verbindlich. Die Krone behält sich vor, nach Ablauf der Option die reservierten Räume weiter zu vergeben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für Ihre Veranstaltung ein Zeitfenster festgelegt haben. Musik ist in moderater Lautstärke bis maximal 1 Uhr möglich. Um 2 Uhr schließen wir unsere Räumlichkeiten.
Ab 24 Uhr berechnen wir einen Mitarbeiterzuschlag
•    Bei Feierlichkeiten bis 20 Personen      90,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
•    Bei Feierlichkeiten bis 45 Personen     120,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
•    Bei Feierlichkeiten bis 60 Personen     150,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
•    Bei Feierlichkeiten bis 100 Personen    170,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
 
Damit ist auch zusätzlicher Aufwand wie z.B. Umstell-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten abgedeckt.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.


Kellerveranstaltungen:

Für die Buchungen unserer Kellerräume veranschlagen wir eine Buchungspauschale von 70,00 Euro zusätzlich zu den Menüs und Getränken.+

 

Gutscheine:

Für entgeltlich erworbene Gutscheine von Kaisers Gute Backstube (dazu zählt auch "Krone - das Gasthaus) gilt grundsätzlich die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Gesetzliche Sonderregelungen und ausdrücklich vereinbarte kürzere Gültigkeitszeiträume für unentgeltlich ausgegebene Aktions- oder Werbegutscheine bleiben unberührt.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. § 195 BGB

 

Online-Reservierungen: Tischreservierungen im Gasthaus Krone

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Tischreservierungen, die Verbraucher über das auf der Website des Gasthauses Krone bereitgestellte Reservierungssystem vornehmen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch das Gasthaus Krone.

2. Reservierung Die Darstellung verfügbarer Reservierungszeiten im Reservierungssystem stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden der Reservierung gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Reservierungsvereinbarung für den ausgewählten Zeitpunkt und die angegebene Personenzahl ab. Der Gast ist verpflichtet, bei der Reservierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Kontaktdaten anzugeben, unter denen er erreichbar ist. Die Reservierungsvereinbarung kommt erst zustande, wenn das Gasthaus Krone die Reservierung per E-Mail, im Reservierungssystem oder auf andere Weise ausdrücklich bestätigt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung gilt nur dann als Annahme, wenn sie die Reservierung ausdrücklich als bestätigt bezeichnet.

3. Teilnehmerzahl Die bestätigte Personenzahl ist für die Bereitstellung des Tisches verbindlich. Änderungen sind dem Gasthaus Krone unverzüglich über die in der Bestätigung angegebene Stornierungs- oder Kontaktmöglichkeit mitzuteilen. Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der Bestätigung durch das Gasthaus Krone und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten. Erscheinen weniger Personen, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung ungenutzter Sitzplätze.

4. Verspätungen Der Gast ist verpflichtet, zum bestätigten Reservierungszeitpunkt zu erscheinen. Der Tisch wird bis zu 15 Minuten nach diesem Zeitpunkt freigehalten. Eine absehbare Verspätung ist dem Gasthaus Krone unverzüglich mitzuteilen. Geht innerhalb der Wartezeit keine Verspätungsmitteilung ein, erlischt nach Ablauf der 15 Minuten der Anspruch auf Bereitstellung des reservierten Tisches; das Gasthaus Krone ist dann berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben. Auch bei rechtzeitig mitgeteilter Verspätung kann eine weitere Freihaltung nur nach ausdrücklicher Bestätigung und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zugesagt werden.

5. Stornierung Kann der Gast die Reservierung nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, sie unverzüglich über die in der Reservierungsbestätigung angegebene Stornierungs- oder Kontaktmöglichkeit abzusagen. Die Stornierung ist kostenfrei. Das Gasthaus Krone ist berechtigt, eine Reservierung aus wichtigem Grund oder wegen nicht vorhersehbarer betrieblicher Umstände, insbesondere bei Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, abzusagen. Der Gast wird hierüber soweit möglich über die von ihm angegebenen Kontaktdaten unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

6. Hausrecht Das Gasthaus Krone übt das Hausrecht aus. Gäste haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Betriebsablauf oder dem Schutz anderer Gäste und Beschäftigter dienen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei Belästigungen, Bedrohungen oder sonstigem unzumutbarem Verhalten kann der Zutritt verweigert oder der Gast des Hauses verwiesen werden.

7. Haftung Das Gasthaus Krone haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Reservierungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Für Garderobe, Wertgegenstände und sonstige mitgebrachte Sachen wird keine Verwahrung übernommen. Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes.

8. Datenschutz Die für die Reservierung erforderlichen personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung, Bestätigung und Durchführung der Reservierung verarbeitet. Es gelten ergänzend die nachstehenden Datenschutzhinweise für Online-Reservierungen. Soweit für das Reservierungssystem ein externer Dienstleister eingesetzt wird, erfolgt dessen Einbindung auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitergehende Informationen, insbesondere zu eingesetzten Dienstleistern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den nachstehenden Datenschutzhinweisen und der Datenschutzerklärung auf der Website.

9. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.