Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stornobedingungen für die Reservierung von Tischen im Restaurant zu Ostern am Karfreitag, den 18.4.2025, Ostersonntag, den 20.4.2025 und Ostermontag, den 21.04.2025:
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Krone zustande. Die Krone bestätigt mündliche oder schriftlich die Reservierungen per E-Mail. Sollte der Kunde die Reservierung per Telefon getätigt haben, so gilt der mündlich abgeschlossene Vertrag ohne schriftliche Bestätigung. Bei der Reservierung muss der vollständige Vorname, Nachname, Anschrift sowie Telefonnummer hinterlegt werden.
2. Zahlung
Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich mittels Bargeld, EC-Karte, Visa Card oder MasterCard. Eine Rechnungsstellung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Krone möglich. Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung.
3. Änderung
Die letzte vom Kunden bis zum 11.04.2025 angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und ist Berechnungsgrundlage.
4. Rücktritt, Kündigung, Stornierung bei gebuchten Tischen
Die Bestellungen des Kunden werden durch die Reservierung verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden unter und mit folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht zu:
a) Bei Stornierungen bis zum 11.04.2025 kann eine Reservierung kostenfrei storniert werden. Danach wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 50,00 Euro pro Person in Rechnung gestellt.
b) Bei späteren Stornierungen bzw. entfällt sogar eine Stornierung des Kunden und es bleibt bei einem Nichterscheinen wird eine pauschale Gebühr von 70,00 Euro pro Person erhoben.
5. Fristberechnung
Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 12:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns schriftlich, in Ausnahmefällen mündlich eingegangen sein.
Stornobedingungen bei Veranstaltungen:
Eine kostenlose Stornierung kann bis zu 7 Wochen vor einer Veranstaltung erfolgen.
Bei Stornierungen
• bis zu 6 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 20 %
• bis zu 4 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 40 %
• bis zu 2 Wochen vor Veranstaltung berechnen wir 60 %
• bis zu 1 Woche vor Veranstaltung berechnen wir 80 %
Rechnungsgrundlage/ Personenzahlung:
Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30 % muss die Krone bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Die Räume können der neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache möglich. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die uns von dem Kunden bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird.
Rücktritt:
Die Krone ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:
• höhere Gewalt oder andere der Krone nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
• Zimmer, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
• Buchungen, die von der Krone als zweifelhaft angesehen werden
• bei Nichteinhaltung vereinbarter Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Krone geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Krone. Sofern zwischen der Krone und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Krone auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Krone ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs der Krone oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Zahlungsbedingungen bei Pauschalreisen/Reisegesellschaften/Banketten/Tagungen:
Es ist eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Diese Anzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Anreisetermin / Veranstaltungstermin zu leisten. Wird die Forderung nicht erbracht, kann die Krone vom Vertrag zurücktreten.
Der ausstehende Restbetrag erfolgt nach Leistungserbringung der Krone durch eine von uns ausgestellte Rechnung. Dieser Betrag ist sofort und ohne Abzug nach Rechnungseingang auf unser angegebenes Konto überweisen. Bei Zahlungsverzug ist die Krone berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
Sonstiges:
Die Optionsdaten sind verbindlich. Die Krone behält sich vor, nach Ablauf der Option die reservierten Räume weiter zu vergeben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für Ihre Veranstaltung ein Zeitfenster festgelegt haben. Musik ist in moderater Lautstärke bis maximal 1 Uhr möglich. Um 2 Uhr schließen wir unsere Räumlichkeiten.
Ab 24 Uhr berechnen wir einen Mitarbeiterzuschlag
• Bei Feierlichkeiten bis 20 Personen 90,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
• Bei Feierlichkeiten bis 45 Personen 120,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
• Bei Feierlichkeiten bis 60 Personen 150,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
• Bei Feierlichkeiten bis 100 Personen 170,00 Euro / pro angefangene Stunde + eine Stunde Afterservicepauschale
Damit ist auch zusätzlicher Aufwand wie z.B. Umstell-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten abgedeckt.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.
Kellerveranstaltungen:
Für die Buchungen unserer Kellerräume veranschlagen wir eine Buchungspauschale von 70,00 Euro zusätzlich zu den Menüs und Getränken.